Zertifizierter Gutachter für Immobilien im Ausland

Zertifizierter Sachverständiger / Gutachter für Immobilienbewertung

Holger J. Schneider

Zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung für Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser sowie für Wohneigentum und Beleihungswertermittlung.

Spezialisierter Sachverständiger / Gutachter für die Bewertung von Immobilien im Ausland, einschließlich Mieten und Pachten.

Expert for international Taxation / Valuation

 

In meiner nunmehr über 20 jährigen Berufserfahrung in der Immobilienbranche, 15 Jahre alleine in der Immobilienbewertung, kann ich auf ein großes Fachwissen zurückgreifen. In all den Jahren absolvierte ich zahlreiche Ausbildungen und Weiterbildungen bei renommierten Stellen, wie bei der DEKRA Immobilien Certification GmbH, Sprengnetter Immobilienakademie, Industrie- und Handelskammer (IHK), dem Bundesverband deutscher Sachverständigen und Fachgutachter (BDSF) sowie beim Europäischen Institut für Berufsbildung FIB GmbH.

Seit 2018 verfüge ich nun über die einzige international anerkannte Qualifikation als Sachverständiger und trage daher die Bezeichung - Zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024.

Als spezialisierter Gutachter / Sachverständiger für die Bewertung von Auslandsimmobilien bin ich weltweit im Einsatz für unsere Kunden und vielen deutschen Gerichten.

Gerne bin ich auch für Sie tätig!

 


Gutachter für Immobilienbewertung Weltweit

Ein kleiner Auszug aus den Qualifikationen:

 

Internationale Immobilienbewertung

 

Europa - Zertifizierung DIN EN ISO/IEC 17024

 

Bundesverband Deutscher Sachverständige

und Fachgutachter e.V.

 


DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

Standardimmobilien, Wohneigentum und Beleihungswertermittlung

 

Bewertung von Villen, Herrenhäusern

und Schlössern

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Wo und für was sind wir für Sie als Immobiliengutachter tätig

Wir die - BEWERTUNGSSTELLE FÜR AUSLANDSIMMOBILIEN - führen Ihnen kurz stichpunktartig auf, was Sie als Kunden von uns als Gutachter für Immobilien erwarten können:

Klassische Verkehrswertermittlung von Immobilien. Wertschätzung von Immobilien. Ermittlung des Verkehrswerts einer Immobilie. Neutrale, sichere, faire, gerichtsfeste und unabhängige Wertermittlung von Immobilien, wie Haus, Chalet, Luxusvilla, Wohnung, Schloß, Apartment, Penthaus, Appartement, Penthouse, Loft, Grundstück.

Deutsche Verkehrswertermittlung von Immobilien im internationalen Ausland

Wir – die BEWERTUNGSSTELLE FÜR AUSLANDSIMMOBILIEN – haben und als Wertgutachter, Sachverständiger für Immobilienbewertung, Gutachter für Immobilien, Wertschätzer, auf die unabhängige Verkehrswertermittlung von Immobilien auf der ganzen Welt spezialisiert.

 

Sind für gewisse Arten von Gutachten Sachverständige öffentlich bestellt, so sollen gemäß § 404 Abs. 3 ZPO vom Gericht andere Personen nur dann gewählt werden, wenn besondere Umstände es erfordern. Die Vorschrift ist jedoch als bloße Ordnungsvorschrift auszulegen (Zöller-Greger, ZPO, § 404 Rn. 2; OLG Hamm, Urteil vom 07.06.2010 – Az. 6 U 213/08, OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.12.2012, Az. I-23 U 181/11). Dementsprechend handelt das Gericht nicht fehlerhaft, wenn es einen nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen und nicht einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragt.

Ist ein Sachverständiger zertifiziert, aber nicht öffentlich bestellt, so begründet die fehlende öffentliche Bestellung keine Vermutung für fehlende Fachkunde. Vielmehr ergibt sich die Sachkunde aus seiner Zertifizierung. Eine solche Zertifizierung, erfolgt sie nach dem Standard DIN EN ISO/IEC 17024, ist ein der öffentlichen Bestellung vergleichbarer Sachkundenachweis und diesem gleichzusetzen (LG Hechingen, Beschluss vom 19.07.2017, Az. 1 OH 19/15).