Liegenschaftsregister und Kataster
In Italien gibt es, abgesehen von Südtirol und vereinzelten kleineren Gebieten, kein Grundbuchsystem wie in Deutschland oder Spanien– folglich ist zur Übertragung des Immobilieneigentums keine Eintragung ins Grundbuch erforderlich. Da Grundstücksverträge aber dennoch veröffentlicht werden müssen, ist die Eintragung des Kaufvertrages in das sog. Liegenschaftsregister zwingende Voraussetzung, andernfalls entfaltet der Kaufvertrag Dritten gegenüber keine Wirkung.
Liegenschaftsregister
Aus den Eintragungen im Liegenschaftsregister sollen die Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück eindeutig hervorgehen. Aus diesem Grund werden prinzipiell alle Vorgänge des Eigentumsübergangs im Liegenschaftsregister vermerkt und die dazugehörigen Verträge oder Erbgänge verwaltet. Hierbei dürfen nur notariell beglaubigte Verträge registriert werden.
Kataster
Das Kataster liefert dagegen keinerlei Informationen über die Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück, sondern gibt lediglich Auskunft über die technischen Daten. Hierbei wird unterschieden zwischen „Nuovo catasto terreni“ (N.C.T.), welches das Grundstück laut Flurplan registriert, und „Nuovo catasto edilizio urbano“ (N.C.E.U.), welches alle detaillierten Grundstücksdaten erfasst, unter anderem auch den Katasterertrag aus welchem der steuerlich relevante Katasterwert errechnet wird.
Die Einsicht in die Katasterdaten ist jedem gestattet und die Katasterauszüge können beim Katasteramt angefordert werden oder aber gegen Gebühr online eingesehen werden. Aus dem Katasterauszug geht in der Regel auch der aktuelle Eigentümer des Grundstücks hervor.
Das Kataster differenziert die Grundstücke nach Art, Lage und Wertigkeit in verschiedene Kategorien. Diese dienen vor allem der steuerlichen Behandlung eines Grundstücks:
Art des Grundstücks
A – private Wohnstätten
B – öffentliche Gebäude
C – Gewerbeflächen
D – industrielle Nutzung
Lage des Grundstücks
Zone A – Altstadt/historischer Ortskern
Zone B – Wohngebiete außerhalb der Altstadt/des historischen Ortskerns
Zone C – Noch nicht erschlossene Neubaugebiete
Zone D – Industriegebiete
Zone E – Landwirtschaftliche Gebiete
Zone F – Gebiete für öffentliche Einrichtungen und Anlagen
Zone G – unbebaubare Gebiete
Zone H – Natur- und Landschaftsschutzgebiete
Wertigkeit der Immobilie
A/1 – Exklusiv
A/2 – Bürgerlich
A/3 – Preiswert
A/4 – Einfach
A/5 – Sehr einfach
A/6 – Ländlich
A/7 – Kleine, freistehende Häuser
A/8 – Freistehende Häuser
A/9 – Schlösser & Gebäude von historischer oder künstlerischer Bedeutung
A/10 – Büroräume und Ateliers
A/11 – Lokaltypische Häuser