Gutachter für Immobilien in Nizza Côte d`Azur

Immobilienbewertung in NIZZA Côte d`Azur

Immobilienbewertung in NIZZA an der Côte d’Azur

Wir – die BEWERTUNGSSTELLE FÜR AUSLANDSIMMOBILIEN – haben uns als Wertgutachter / Property Valuer auf die unabhängige Verkehrswertermittlung von Immobilien in NIZZA an der Côte d’Azur spezialisiert.

Durch unsere Orts- und Marktkenntnisse an der Côte d’Azur, Nizza, Cannes, Saint Tropez, Menton, Antibes, MonacoMonte Carlo ist es uns möglich, detaillierte und fundierte Verkehrswertgutachten für Immobilien in NIZZA an der Côte d’Azur nach deutschen Richtlinien zu erstellen.

Unsere weltweiten Kunden können daher auf „MADE IN GERMANY“ vertrauen!

Sie besitzen eine Immobilie in NIZZA an der Côte d’Azur und möchten den Verkehrswert wissen? Sie benötigen für die Berechnung der Erbschaftssteuer / Schenkungssteuer / Pflichtteilsanspruch ein Verkehrswertgutachten für ein Haus in NIZZA an der Côte d’Azur für das Finanzamt oder Behörden? Oder Sie möchten für private Regelungen den Marktwert einer Immobilie in NIZZA an der Côte d’Azur kennen und diesen neutral bescheinigt wissen?

 

Fragen Sie jetzt unverbindlich an, gerne beraten wir Sie kostenfrei und ermitteln Ihren Bedarf!

 

 

 

 


Bewertungsstelle für Immobilien in Nizza, Frankreich

Die Bewertungsstelle für Immobilien an der französischen Riviera in Frankreich, Paris, Marseille, Lyon, Rennes, Toulouse, Cannes, Nizza, Saint Tropez, Monaco, Monte Carlo, Korsika, Nantes, Straßburg, Albertville, Chamonix, ermittelt sachverständig den aktuellen und tatsächlichen Verkehrswert / Marktwert von einem Haus, Wohnung, Finca, Chalet, Ferienwohnung, Ferienhaus, Apartment, Appartement, Wohnhaus, Almhütte, Blockhaus, Holzhaus, Palais, Bungalow, Reihenhaus, Doppelhaus, Doppelhaushälfte, Fachwerkhaus, Villa, Strandvilla, Luxusvilla, Luxusimmobilie, Geschäftshaus, Mehrfamilienhaus, Bauernhaus, Zweifamilienhaus, Einfamilienhaus, Auslandsimmobilien, Ferienimmobilien, Eigentumswohnung, Bürogebäude, Landwirtschaftsgebäude oder einem bebauten oder unbebauten Grundstück.

Unsere Aufgabe als Sachverständiger für Immobilienbewertung in Frankreich ist es ein marktgerechtes und rechtssicheres Verkehrswertgutachten, oft auch als Wertgutachten, Expertise, Wertbescheinigung, Wertexpertise oder Kurzgutachten bezeichnet, für Immobilien in Frankreich zu erstellen. Die Immobilienbewertung in Frankreich wird immer wichtiger, denn viele Deutsche haben dort Wohnimmobilien im Besitz. Diese werden nicht selten an die Nachkommen vererbt und dann wird ein Verkehrswertgutachten zur Vorlage beim Finanzamt wegen der Ermittlung der Erbschaftssteuer / Schenkungssteuer benötigt. Auch im Falle eines Immobilienkaufes oder Immobilienverkaufes ist ein neutrales Gutachten über den Wert einer Immobilie in Frankreich, Paris, Marseille, Lyon, Rennes, Toulouse, Cannes, Nizza, Saint Tropez, Monaco, Monte Carlo, Korsika, Nantes, Straßburg, unabdingbar.  Umgangssprachlich werden auch Immobiliengutachter als Wertermittler, Wertschätzer, Gutachter, Sachverständige oder Immobilienschätzer bezeichnet. Die Grundstückspreise in Frankreich differieren erheblich, daher ist bei jedem Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Frankreich ein Sachverständigengutachten sinnvoll. Die teuersten Orte in Frankreich, Paris, Marseille, Lyon, Rennes, Toulouse, Cannes, Nizza, Saint Tropez, Monaco, Monte Carlo, Korsika, Nantes, Straßburg.

 

 


Verkehrswertermittlung von Immobilien

Die professionelle und neutrale Immobilienbewertung von Immobilien in NIZZA wird immer wichtiger, da viele Deutschsprechende in NIZZA und Umgebung Immobilien besitzen und diese vererben, verkaufen, verschenken oder neutral bewerten lassen für die eigene Vermögensaufstellung.

Immobiliengutachten sind von zentraler Bedeutung für den Kauf oder Verkauf einer Immobilie. In den letzten Jahren kamen aber immer mehr Gründe bzw. Anlässe für die Notwendigkeit von einem neutralen und rechtssicheren Verkehrswertgutachten hinzu, diese sind z.B. bei Scheidung, Ermittlung von Zugewinn, Vererbung, Nachlass, Erbschafssteuerberechnung, Schenkungssteuerberechnung, Vorlage bei Gericht, Vorlage bei Finanzamt, Vorlage bei Pflegekasse, Nachlassgericht, Amtsgericht, Vormundschaftsgericht oder sonstigen Behörden.

Mit geschultem Auge beurteilen Immobiliengutachter den Zustand einer Immobilie in NIZZA und ermitteln im Rahmen von einem Immobiliengutachten den Immobilienwert, Marktwert oder Verkehrswert. Auch Behörden, Gerichte und Versicherungen stützen sich bei ihren Entscheidungen häufig auf Immobiliengutachten. Und bei Streitigkeiten, etwa im Zusammenhang mit einer Scheidung, stellen Immobiliengutachten eine wichtige Entscheidungsgrundlage dar. Hierzu wird die Immobilie gründlich auf den Prüfstand gestellt und die individuellen Merkmale wie Lage, Größe und Ausstattung ausgewertet. In die Berechnung des Immobilienwertes wird schließlich noch die aktuelle Marktlage mit einbezogen, indem unter anderen die Verkaufsdaten vergleichbarer Objekte berücksichtigt werden.