Was ist der Unterschied zwischen Immobilienmakler und Gutachter?

Wo liegen die Unterschiede zwischen einem Immobilienmakler und einem Immobiliengutachter

 

1. Welche Tätigkeiten führt der ein oder andere aus? Was unterscheidet beide?

 

Immobilienmakler

Ein Immobilienmakler (oder Immobilienvermittler) fungiert als Mittelsperson zwischen Immobilienverkäufer und den verschiedenen Kaufinteressenten. Er ermittelt ebenfalls zuerst den Wert der Immobilie, seine Bewertung wird von Gerichten und Behörden jedoch nicht anerkannt. Ein Makler arbeitet in aller Regel auf Erfolgsbasis, das heißt, seine Arbeit ist solange kostenfrei, bis die Immobilie veräußert wurde. Die Wertermittlung durch einen unserer Makler ist zudem unverbindlich und daher oft ohne Mehrwert für den Kunden. Grundsätzlich arbeitet der Immobilienmakler erfolgsabhängig und wird den Wert des Hauses oder den der Eigentumswohnung so festlegen, wie die Immobilie schnellstmöglich auf dem Markt platziert werden kann. Der Verkaufswert bestimmt dabei die Verkaufsprovision. Hinzu kommt, dass der Makler keine besondere Fachkunde nachzuweisen hat.

Immobiliengutachter

Ein Immobiliengutachter (oder Immobilienbewerter, Sachverständiger) bewertet den Wert einer Immobilie und erstellt ein entsprechendes Wertgutachten. Dieses Wertgutachten hat, je nach Gutachter, auch vor Gerichten und Behörden Bestand. Um den Verkauf der Immobilie kümmert sich ein Immobiliengutachter jedoch nicht. Auch die Höhe des ermittelten Verkehrswertes der Immobilie ist für den professionellen und neutralen Immobiliengutachter nicht von Bedeutung, da seine Tätigkeit nach Aufwand bezahlt wird. Es ist daher für einen seriösen Immobiliengutachter egal ob die Immobilie 100.000 Euro oder 5 Millionen Euro wert ist. Sein Aufwand ist z.B. bei beiden Immobilien gleich, dann ist auch die Honorierung gleich.

 

 

2. Ausbildung / Qualifikationen

 

Immobilienmakler

Eine Ausbildung für Immobilienmakler ist nicht vorgeschrieben, lediglich eine behördliche Erlaubnis nach Paragraf 34c der Gewerbeordnung ist erforderlich. Also jeder der bereit ist rund 400 Euro für diese Erlaubnis zu bezahlen kann sich Immobilienmakler nennen.

Immobiliengutachter

Der Begriff des Sachverständigen ist grundsätzlich nicht geschützt. Die Ausübung dieser Tätigkeit erfordert umfangreiche Kenntnisse diverser Wissenschaften, wie bspw. der Mathematik, der ökonometrischen Statistik, der Betriebswirtschaftlehre und Volkswirtschaftslehre, der Rechtswissenschaften, der Architektur und nicht zuletzt die umfassende Kenntnisse der Baukunde und Statik. Weiterhin werden langjährige Erfahrungen in der Immobilienwirtschaft vorausgesetzt. Es ist daher dringend zu empfehlen, sich von infrage kommenden Kandidaten entsprechende Qualifikationsnachweise zeigen zu lassen – beispielsweise von der IHK, der DEKRA, TÜV  oder von anderen Verbänden ausgestellte Tätigkeitsnachweise. Immobiliengutachter darf sich jeder nennen! Jedoch wer sich so nennt, unterliegt auch den gesetzlichen Wettbewerbskriterien und haftet für sein Tun! Zertifizierter Sachverständiger allerdings darf sich nur der nennen, der auch von einer entsprechenden Stelle zertifiziert wurde. Kunden können bei Zertifizierten Sachverständigen auf eine besondere Sachkenntnis vertrauen, da diese Immobiliengutachter überall, z.B. bei Gericht, Finanzamt, Behörden, volle Anerkennung genießen. Die verbreite Berufsbezeichnung lautet Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

 

 

3. Mit welchen Kosten ist für die jeweilige Tätigkeit zu rechnen?

 

Immobilienmakler

Der Immobilienmakler bekommt eine Courtage bzw. Provision. Diese ist immer ein Prozentsatz vom Kaufpreis einer Immobilie. In der Regel nimmt der Immobilienmakler vom Verkäufer 3,57% vom Kaufpreis und vom Käufer 3,57%. Bei einer Immobilie die z.B. 500.000 Euro wert ist erhält der Immobilienmakler nach erfolgreicher Vermittlung eine Gesamtprovision von 35.700 Euro.

Immobiliengutachter

Ein Immobiliengutachter erhält ein Honorar. Dieses richtet sich bei vielen nach dem ermittelten Verkehrswert. Bei dem Beispiel 500.000 Euro Immobilienwert wäre hier ein Honorar zwischen 2.500 – 4.000 Euro fällig, je nach Schwierigkeitsstufe. Es gibt aber auch Immobiliengutachter die mit Festhonorar arbeiten. Diese Art ist unserer Ansicht nach am seriösesten und gewährleistet eine wirkliche Neutralität hinsichtlich des ermittelten Verkehrswertes der Immobilie.

 

 

4. Was ist bei der jeweiligen Immobilienbewertung zu beachten?

 

Immobilienmakler

Eine Wertermittlung von einem Immobilienmakler hat keine Anerkenntnis bei Gericht, Finanzamt oder Behörden. Diese kurzen und überschläglichen Bewertungen werden in der Praxis nur zur ersten Einwertung einer Immobilie genutzt. Die Wertermittlung erfolgt somit meistens ohne Berechnung. Eventuelle Belastungen oder Eintragungen im Grundbuch, werden bei Maklerberechnungen nicht mit berücksichtigt.

Immobiliengutachter

Eine Wertermittlung eines Immobiliengutachters genießt bei allen Stellen, wie bei Gericht, Finanzamt, Nachlassgerichte oder Banken sowie Versicherungen volle Anerkenntnis. Ein professionell erstelltes Verkehrswertgutachten i.S.d. § 194 BauGB muss nach gewissen Vorschriften und Richtlinien gestaltet sein.

 

 

5. Haftung für die geleistete Arbeit?

 

Immobilienmakler

Der Immobilienmakler haftet für seine Wertermittlung nicht, da diese nicht selten nur mündlich ausgesprochen wird.

Immobiliengutachter

Die Wertermittlung eines Immobiliengutachters wird i.d.R. als gerichtsfestes Verkehrswertgutachten abgefasst und vom Ersteller unterzeichnet. Der Immobiliengutachter haftet in vollem Umfang für seine Tätigkeiten.

 

 

6. Vorteile für den Kunden bei einer Immobilienbewertung

 

Immobilienmakler

Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen, dann sind sie bei einem Immobilienmakler an der richtigen Stelle. Von Wertermittlungen die z.B. für die Regelung der Erbaufteilung, des Pflichtteils oder bei einer Scheidung benötigt wird, raten wir daher dringend von der Immobilienbewertung durch einen Makler ab, da diese oft nicht die nötige Anerkenntnis genießt.

Immobiliengutachter

Nur ein zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung gewährleistet für den Kunden eine qualitativ hochwertige Arbeitsleistung. Vertrauen Sie daher nur auf den kompetenten Fachmann wenn es um eine neutrale Verkehrswertermittlung geht.

 

 

Unsere weltweiten Kunden können daher auf „MADE IN GERMANY“ vertrauen!

Gerne beraten wir Sie hierzu unverbindlich und diskret näher!