Gutachter für Immobilien auf Gran Canaria

Immobilienbewertung auf GRAN CANARIA

Immobilienbewertung auf Gran Canaria / Kanarische Inseln

Wir – die BEWERTUNGSSTELLE FÜR AUSLANDSIMMOBILIEN – haben uns als Immobiliengutachter, Wertschätzer / Tasador de inmuebles auf die unabhängige Verkehrswertermittlung von Immobilien auf Gran Canaria spezialisiert.

Durch unsere Orts- und Marktkenntnisse in Spanien, auf Gran Canaria, Fuerteventura, TeneriffaLanzarote und La Gomera ist es uns möglich, detaillierte und fundierte Verkehrswertgutachten für Immobilien auf Gran Canaria nach deutschen Richtlinien zu erstellen.

Unsere weltweiten Kunden können daher auf „MADE IN GERMANY“ vertrauen!

Sie haben eine Immobilie auf Gran Canaria und möchten den Verkehrswert wegen Scheidung oder Kauf / Verkauf wissen? Sie benötigen für das deutsche Finanzamt zur Ermittlung der Erbschaftssteuer / Schenkungssteuer / Pflichtteilsanspruch ein Verkehrswertgutachten für ein Haus auf Gran Canaria? Oder Sie möchten für private Regelungen den Marktwert einer Immobilie auf Gran Canaria kennen und diesen neutral bescheinigt haben?

 

Fragen Sie jetzt unverbindlich an, gerne beraten wir Sie kostenfrei und ermitteln Ihren Bedarf!

 

 


Bewertungsstelle für Immobilien auf den Kanaren

Die Bewertungsstelle für Immobilien auf Gran Canaria in Spanien ist für Sie für die Wertermittlung von Immobilien am spanischen Festland, an der Costa Brava, Costa BlancaCosta del Sol sowie auf den Inselgruppen der Balearen und Kanaren tätig.

Die Bewertungsstelle für Immobilien in Spanien, Balearen, Kanaren, Barcelona, Malaga, Alicante, Marbella, Valencia, Sevilla, Madrid, Mallorca, Ibiza, Menorca, Formentera, Teneriffa, Gran Canaria, Lanzarote, Fuerteventura, Calella, Lloret de Mar, ermittelt sachverständig den aktuellen und tatsächlichen Verkehrswert / Marktwert von einem Haus, Wohnung, Finca, Chalet, Ferienwohnung, Ferienhaus, Apartment, Appartement, Wohnhaus, Almhütte, Blockhaus, Holzhaus, Palais, Bungalow, Reihenhaus, Doppelhaus, Doppelhaushälfte, Fachwerkhaus, Villa, Strandvilla, Luxusvilla, Luxusimmobilie, Geschäftshaus, Mehrfamilienhaus, Bauernhaus, Zweifamilienhaus, Einfamilienhaus, Auslandsimmobilien, Ferienimmobilien, Eigentumswohnung, Bürogebäude, Landwirtschaftsgebäude oder einem bebauten oder unbebauten Grundstück.

Unsere Aufgabe als Sachverständiger für Immobilienbewertung in Spanien, auf den Balearen und Kanaren ist es ein marktgerechtes und rechtssicheres Verkehrswertgutachten, oft auch als Wertgutachten, Expertise, Wertbescheinigung, Wertexpertise oder Kurzgutachten bezeichnet, für Immobilien in Spanien, Balearen, Kanaren, Barcelona, Malaga, Alicante, Marbella, Valencia, Sevilla, Madrid, Mallorca, Ibiza, Menorca, Formentera, Teneriffa, Gran Canaria, Lanzarote, Fuerteventura, Calella, Lloret de Mar,  zu erstellen. Die Immobilienbewertung in Spanien wird immer wichtiger, denn viele Deutsche haben dort Wohnimmobilien im Besitz. Diese werden nicht selten an die Nachkommen vererbt und dann wird ein Verkehrswertgutachten zur Vorlage beim Finanzamt wegen der Ermittlung der Erbschaftssteuer / Schenkungssteuer benötigt. Auch im Falle eines Immobilienkaufes oder Immobilienverkaufes ist ein neutrales Gutachten über den Wert einer Immobilie in Spanien, Balearen, Kanaren, Barcelona, Malaga, Alicante, Marbella, Valencia, Sevilla, Madrid, Mallorca, Ibiza, Menorca, Formentera, Teneriffa, Gran Canaria, Lanzarote, Fuerteventura, Calella, Lloret de Mar,  unabdingbar.  Umgangssprachlich werden auch Immobiliengutachter als Wertermittler, Wertschätzer, Gutachter, Sachverständige oder Immobilienschätzer bezeichnet. Die Grundstückspreise in Spanien differieren erheblich, daher ist bei jedem Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Spanien ein Sachverständigengutachten sinnvoll. Die teuersten Orte in Spanien, Balearen, Kanaren, Barcelona, Malaga, Alicante, Marbella, Valencia, Sevilla, Madrid, Mallorca, Ibiza, Menorca, Formentera, Teneriffa, Gran Canaria, Lanzarote, Fuerteventura, Calella, Lloret de Mar.

Die Verkehrswertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken in Spanien, wie in den Städten und Orten Barcelona, Sevilla, Valencia, Madrid, Malaga, Marbella, Alicante, Calella, Lloret de Mar, auf den Balearen, wie Mallorca, MenorcaFormentera und Ibiza, sowie auf den Kanaren, wie Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura, LanzaroteLa Gomera ist Aufgabe sachkundiger Wertgutachter / Sachverständiger, die auch als Schätzer bezeichnet werden. So finden sich viele Bezeichnungen wie Wertermittler, Gutachter, Sachverständiger, Bewerter, Hausgutachter, Hausschätzer, Immobiliengutachter, Grundstückswertermittler, Immobilienbewerter, Wohnungsschätzer etc., die allesamt das Gleiche meinen: Eine Person mit besonderer Fachkunde, die den Wert einer Immobilie in Spanien, wie in den Städten und Orten Barcelona, Sevilla, Valencia, Malaga, Marbella, Alicante, Callela, LLoret de Mar, auf den Balearen, wie Mallorca, Menorca, Formentera und Ibiza, sowie auf den Kanaren, wie Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura, Lanzarote, La Gomera schätzt. Sind Sie auf der Suche nach einem Immobiliengutachter, Immobiliensachverständigen, Immobilienwertgutachter in Spanien, wie in den Städten und Orten Barcelona, Sevilla, Valencia, Malaga, Marbella, Alicante, Callela, LLoret de Mar, auf den Balearen, wie Mallorca, Menorca, Formentera und Ibiza, sowie auf den Kanaren, wie Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura, Lanzarote, La Gomera?

 

 


Verkehrswertermittlung von Immobilien

Die professionelle und neutrale Immobilienbewertung von Immobilien auf GRAN CANARIA wird immer wichtiger, da viele Deutschsprechende auf GRAN CANARIA und Umgebung Immobilien besitzen und diese vererben, verkaufen, verschenken oder neutral bewerten lassen für die eigene Vermögensaufstellung.

Immobiliengutachten sind von zentraler Bedeutung für den Kauf oder Verkauf einer Immobilie. In den letzten Jahren kamen aber immer mehr Gründe bzw. Anlässe für die Notwendigkeit von einem neutralen und rechtssicheren Verkehrswertgutachten hinzu, diese sind z.B. bei Scheidung, Ermittlung von Zugewinn, Vererbung, Nachlass, Erbschafssteuerberechnung, Schenkungssteuerberechnung, Vorlage bei Gericht, Vorlage bei Finanzamt, Vorlage bei Pflegekasse, Nachlassgericht, Amtsgericht, Vormundschaftsgericht oder sonstigen Behörden.

Mit geschultem Auge beurteilen Immobiliengutachter den Zustand einer Immobilie auf GRAN CANARIA und ermitteln im Rahmen von einem Immobiliengutachten den Immobilienwert, Marktwert oder Verkehrswert. Auch Behörden, Gerichte und Versicherungen stützen sich bei ihren Entscheidungen häufig auf Immobiliengutachten. Und bei Streitigkeiten, etwa im Zusammenhang mit einer Scheidung, stellen Immobiliengutachten eine wichtige Entscheidungsgrundlage dar. Hierzu wird die Immobilie gründlich auf den Prüfstand gestellt und die individuellen Merkmale wie Lage, Größe und Ausstattung ausgewertet. In die Berechnung des Immobilienwertes wird schließlich noch die aktuelle Marktlage mit einbezogen, indem unter anderen die Verkaufsdaten vergleichbarer Objekte berücksichtigt werden.