Ein Sachverständiger ist eine natürliche Person mit einer besonderen Sachkunde und einer überdurchschnittlichen fachlichen Expertise auf einem gewissen Gebiet.
Voraussetzungen für die Tätigkeit als Sachverständiger für Immobilienbewertung ist fachliche Kompetenz man spricht von der „besonderen Sachkunde“. In der Regel ist diese Sachkunde erworben durch ein Studium mit Abschluss sowie/oder mehrjährige Berufserfahrung in der Immobilienbranche bzw. Weiterqualifizierung auf dem entsprechenden Gebiet.
Als Zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 für Immobilienbewertung erfolgt unsere Gutachtenerstattung in Anlehnung an die Verhaltensregeln, die durch die Sachverständigenverordnung (SVO) des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige der jeweils gültigen Fassung vorgegeben werden. Zudem verpflichten wir uns nach dem Ehrenkodex des Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V.
Insbesondere steht die Gutachtenerstattung unter der Prämisse einer
Aufgabenerfüllung im Sinne des § 8 SVO.
Ihr Immobiliengutachter für Auslandsimmobilien weltweit!
Wir – die BEWERTUNGSSTELLE FÜR AUSLANDSIMMOBILIEN – haben uns als Gutachter / Sachverständiger für Immobilienbewertung auf die unabhängige Verkehrswertermittlung von Immobilien im Ausland, wie in Europa, Asien, Amerika, Afrika und Australien spezialisiert.
Eine Wertermittlung einer Auslandsimmobilie, wie z.B. einer Wertermittlung eines Hauses in Nizza, einer Luxuswohnung in Dubai, einer Finca auf Mallorca, eines Schlosses am Gardasee, einem Chalet in Kitzbühel oder eines unbebauten Grundstückes ist ein komplexes und umfangreiches Vorhaben. Es müssen alle wertrelevanten Aspekte, wie die Lage, die örtlichen Grundstückspreise und auch die Marktlage genau analysiert und bewertet werden und in einem Verkehrswertgutachten, einer Wertexpertise, Wertgutachten oder einem Kurzgutachten niedergeschrieben werden.
Durch unsere Orts- und Marktkenntnisse für die Wertermittlung von Immobilien im Ausland um die schönsten Regionen und Bauwerke der Welt ist es uns möglich, detaillierte und fundierte Verkehrswertgutachten für Immobilien nach deutschen Richtlinien zu erstellen.
Unsere weltweiten Kunden können daher auf „MADE IN GERMANY“ vertrauen!
Gerne beraten wir Sie hierzu unverbindlich und diskret näher!
Sind für gewisse Arten von Gutachten Sachverständige öffentlich bestellt, so sollen gemäß § 404 Abs. 3 ZPO vom Gericht andere Personen nur dann gewählt werden, wenn besondere Umstände es erfordern. Die Vorschrift ist jedoch als bloße Ordnungsvorschrift auszulegen (Zöller-Greger, ZPO, § 404 Rn. 2; OLG Hamm, Urteil vom 07.06.2010 – Az. 6 U 213/08, OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.12.2012, Az. I-23 U 181/11). Dementsprechend handelt das Gericht nicht fehlerhaft, wenn es einen nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen und nicht einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragt.
Ist ein Sachverständiger zertifiziert, aber nicht öffentlich bestellt, so begründet die fehlende öffentliche Bestellung keine Vermutung für fehlende Fachkunde. Vielmehr ergibt sich die Sachkunde aus seiner Zertifizierung. Eine solche Zertifizierung, erfolgt sie nach dem Standard DIN EN ISO/IEC 17024, ist ein der öffentlichen Bestellung vergleichbarer Sachkundenachweis und diesem gleichzusetzen (LG Hechingen, Beschluss vom 19.07.2017, Az. 1 OH 19/15).
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Ein Blick hinter die Fassaden Ihrer Traumimmobilie vor Abschluss eines Kaufvertrages erspart Ihnen später eventuell böse Überraschungen.
In Spanien zum Beispiel werden Immobilien nach dem Recht „gekauft wie gesehen“ erworben, sodass erkennbare, aber nicht rechtzeitig beanstandete Mängel zu Lasten des Käufers gehen. Anhand einer sorgfältigen Prüfung durch fachlich kompetente Gutachter können auch Mängel erkannt werden, welche nicht jedem Laien auf den ersten Blick auffallen.
Obwohl heutzutage die Baustandards auch in Spanien, Italien, Kroatien, Portugal oder in der Türkei auch höher sind, birgt der Immobilienkauf nicht nur bei gebrauchten Immobilien, sondern gerade auch bei Neubauten oftmals ungeahnte Risiken für den Käufer. Renovierungsbedürftige Immobilien sollten Sie prinzipiell nur kaufen, wenn Sie eine schriftliche Einschätzung eines Gutachters vorliegen haben, denn gerade die Renovierungs- und Modernisierungskosten werden fast immer unterschätzt.