Was kostet eine Wertgutachten für eine Auslandsimmobilie?

HONORARORDNUNG

Fairness, Zuverlässigkeit und Transparenz ist für uns das A und O. Wir sehen keinen Grund unseren Kunden etwas – nur um den Auftrag zu bekommen – vorher zu verschleiern. Bei uns wissen unsere Kunden genau woran sie sind und was sie schließlich auch für die Tätigkeit der Sachverständigen für Immobilienbewertung bezahlen müssen.

 

WELTWEITE WERTERMITTLUNG VON IMMOBILIEN IM AUSLAND

Wichtig: Wir berechnen KEINE REISEKOSTEN !!!

 

VERKEHRSWERTERMITTLUNG

Bei der Verkehrswertermittlung bieten wir zwei Varianten an:

 

Gerichtsfestes Verkehrswertgutachten

Das Honorar für eine gerichtsfeste Verkehrswertermittlung kann nicht pauschaliert werden, da es so viele verschiedene Varianten geben kann. Daher ist es wichtig für den Sachverständigen vorab genau zu wissen, was im Einzelfall vom Auftraggeber gewünscht wird. So sind z.B. Gutachten nur für den privaten Gebrauch günstiger, wie z.B. ein Gutachten bei Scheidung oder für Erbschaft mit Wohnrechten etc. Im letzteren sind sehr viel mehr Arbeitsschritte notwendig, wie bei einer einfachen Wertermittlung. Unsere Kunden können aber darauf vertrauen, dass sie vor Beauftragung genau wissen, was schlussendlich auch berechnet wird.

 

Kostengünstige Verkehrswertexpertise / Kurzbewertung

Das Honorar für eine kostengünstige Kurzbewertung wird immer als pauschaler Festpreis abgerechnet. Hier gibt es zwei Gebietsstufen – Europa und International.

Da bei der Wertermittlung für eine Verkehrswertexpertise / Kurzbewertung kein aufwendiger Ortstermin notwendig ist, kann diese auch sehr zeitnah an den Auftraggeber übergeben werden. Hierzu werden nur wenige wichtige Daten und Unterlagen benötigt.

 

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Sonstige Gutachten / Dienstleistungen

Bei allen anderen Gutachten und Dienstleistungen durch den Sachverständigen für Immobilienbewertung, wo nicht der Verkehrswert ermittelt wird, erfolgt die Honorarberechnung als Zeithonorar pro Stunde oder als Honorarpauschale.

 

Gerichtliche Gutachten (vom Richter beauftragt)

Die Honorarberechnung für die Erstattung eines Gerichtsgutachtens im gerichtlichen Bereich erfolgt immer nach dem gültigen Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).

 

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Bestimmungen und Hinweise

Der genaue Leistungsumfang der jeweiligen Produkte wird in dem einzelnen Produktdatenblatt detailliert aufgeführt. Alle Beträge sind in Euro (€) und verstehen sich als Nettobeträge. Die deutsche Mehrwertsteuer von 19% ist entsprechend hinzuzurechnen. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die vertraglichen Vereinbarungen im Sachverständigenauftrag.