Wertermittlung von Auslandsimmobilien weltweit!

Weltweite Immobilienbewertung in Europa, Amerika, Asien, Afrika und Australien!

 

Internationale Immobilienbewertung - Made in Germany!

Wir – die BEWERTUNGSSTELLE FÜR AUSLANDSIMMOBILIEN – haben uns als Zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 für Immobilienbewertung, Wertgutachter / Gutachter für Immobilien, Wertschätzer, auf die Immobilienbewertung, unabhängige Verkehrswertermittlung von Immobilien oder Beleihungswertermittlung auf der ganzen Welt, wie in Europa, Asien, AmerikaAfrika und Australien spezialisiert.

Die Immobilienbewertung bzw. Wertermittlung einer Auslandsimmobilie, wie z.B. einer Verkehrswertermittlung eines Hauses, einer Immobilienbewertung von einer exklusiven Villa, eines Chalets, einer Wohnung, einer spanischen Finca, eines Schloßes oder eines unbebauten Grundstückes in Spanien, Frankreich, ÖsterreichSchweiz, Brasilien, Russland, Thailand, Südafrika uvm. ist ein komplexes und umfangreiches Vorhaben. Es müssen bei einer Immobilienbewertung alle wertrelevanten Aspekte, wie die Lage, die Immobilienausstattung, die örtlichen Grundstückspreise und auch die Marktlage genau analysiert und bewertet werden und in einem Verkehrswertgutachten, einer Wertexpertise, Wertgutachten oder einem Kurzgutachten schlüssig und nachvollziehbar niedergeschrieben werden.

Neutrale Wertermittlungen für den private Zweck und Verkehrswertgutachten richten sich nach der jeweiligen Gebietsstufe. Zudem bieten wir auch Mietwertgutachten für Auslandsimmobilien an. Eine faire und transparente Honorargestaltung zeichnet die BEWERTUNGSSTELLE FÜR AUSLANDSIMMOBILIEN weltweit aus.

Durch unsere Orts- und Marktkenntnisse in vielen Ländern, Metropolen und Orten der Welt, die für eine Immobilienbewertung elementar wichtig sind, ist es uns möglich, detaillierte und fundierte Verkehrswertgutachten für Immobilien im Ausland nach deutschen Richtlinien zu erstellen.

Unsere Büros in Brasilien (Rio de Janeiro und São Paulo), England (London), Thailand (Pattaya), Sizilien (Modica) und in der Dominikanischen Republik (Sosua / Puerto Plata) bedienen Kunden aus aller Welt.

Unsere weltweiten Kunden können auf „MADE IN GERMANY“ vertrauen!

 

Gerne beraten wir Sie unverbindlich und diskret näher!

 

 

 

 

 


Bewertung von Immobilien im Ausland

Sie besitzen eine Immobilie und möchten den Verkehrswert wegen Scheidung, Trennung oder An- oder Verkauf wissen? Sie benötigen für die Berechnung der Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, etwaiger Pflichtteilsansprüche, Erbregelung, ein Verkehrswertgutachten für eine Immobilie im z.B. Spanien, Italien, Österreich, Schweiz, Frankreich, Portugal, Türkei, Griechenland, Kroatien, Malta, Dänemark, Großbritannien, Schweden, Niederlande, USA, Kanada, Bahamas, Bermudas, Brasilien, Mexiko, Karibik, Südafrika, Ägypten, Marokko, Dubai, Singapore, Hong KongThailand oder Australien?

Oder Sie möchten für private Regelungen den Marktwert / Verkehrswert einer im Ausland befindlichen Immobilie kennen und diesen neutral bescheinigt wissen? Der Wert einer Immobilie ist bekanntlich von der Lage abhängig. So sind beispielsweise Häuser, Apartments, Wohnungen oder Grundstücke am Lago Maggiore, am Gardasee, am Zürichsee, in Kitzbühel, in St. Moritz, in Monte Carlo, in Nizza, in Beverly Hills, auf Sardinien, auf den Bahamas, oder in den Metropolen der Welt wie in New York in Manhattan, in Los Angeles am Malibu-Beach, in Rom am Kolosseum, in Aspen Colorado in den Rocky Mountains, an der Côte d’Azur, auf Mallorca, auf Teneriffa, in Barcelona um die Sagrada Familia, in Paris um die Eifelturm, in DubaiJumeirah oder in London die teuersten Lagen der Welt.

Wir – die BEWERTUNGSSTELLE FÜR AUSLANDSIMMOBILIEN – sind Ihr zuverlässiger Partner in Sachen Wertermittlung von Immobilien im Ausland.

Fragen Sie jetzt unverbindlich an, gerne beraten wir Sie kostenfrei und ermitteln Ihren Bedarf!

 

 

Die professionelle und neutrale Immobilienbewertung von Auslandsimmobilien wird immer wichtiger, da viele Deutsche im Ausland Immobilien besitzen und diese vererben, verkaufen, verschenken oder neutral bewerten lassen für die eigene Vermögensaufstellung.

Immobiliengutachten sind von zentraler Bedeutung für den Kauf oder Verkauf einer Immobilie. In den letzten Jahren kamen aber immer mehr Gründe bzw. Anlässe für die Notwendigkeit von einem neutralen und rechtssicheren Verkehrswertgutachten hinzu, diese sind z.B. bei Scheidung, Ermittlung von Zugewinn, Vererbung, Nachlass, Erbschafssteuerberechnung, Schenkungssteuerberechnung, Vorlage bei Gericht, Vorlage bei Finanzamt, Vorlage bei Pflegekasse, Nachlassgericht, Amtsgericht, Vormundschaftsgericht oder sonstigen Behörden.

Mit geschultem Auge beurteilen Immobiliengutachter den Zustand einer Immobilie und ermitteln im Rahmen von einem Immobiliengutachten den Immobilienwert, Marktwert oder Verkehrswert. Auch Behörden, Gerichte und Versicherungen stützen sich bei ihren Entscheidungen häufig auf Immobiliengutachten. Und bei Streitigkeiten, etwa im Zusammenhang mit einer Scheidung, stellen Immobiliengutachten eine wichtige Entscheidungsgrundlage dar. Hierzu wird die Immobilie gründlich auf den Prüfstand gestellt und die individuellen Merkmale wie Lage, Größe und Ausstattung ausgewertet. In die Berechnung des Immobilienwertes wird schließlich noch die aktuelle Marktlage mit einbezogen, indem unter anderen die Verkaufsdaten vergleichbarer Objekte berücksichtigt werden.

 

 


Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

Was macht ein Sachverständiger für Immobilienbewertung?

Egal ob Wohnung oder Haus, Kauf oder Verkauf, das wichtigste ist immer das gleiche „Wie viel ist diese Immobilie wert?“

Wann immer diese Frage gestellt wird, muss ein Immobiliengutachten eingeholt werden. Denn für den tatsächlichen Marktwert einer Immobilie spielen viele Faktoren eine Rolle. Als Laie kann man da leicht viele Sachen übersehen und unter- oder überschätzen.

Die Zertifizierung nach festen Normen und langjährige Berufserfahrung auf diesem Gebiet garantieren eine professionelle Immobilienbewertung. Bei der Verkehrswertermittlung werden auch Schäden, Wertminderungen oder Werterhöhungen sachgerecht berücksichtigt.

Bei der Ermittlung des Verkehrswertes spielt es keine Rolle, wofür die Immobilienbewertung erstellt wird.  Egal ob für eine Immobilienkaufberatung, ein geerbtes Wohnhaus oder ein Mietshaus, ein Gutachten schafft immer Klarheit. Ob Privatkunde, Geschäftskunde oder öffentliche Verwaltung!

Wertgutachten werden nach der Qualität bemessen, die sie haben. So ist die Begründung eines Gutachtens das wichtigste Element jeder Gutachtertätigkeit. Es kommt nicht allein darauf an, dass ein Gutachten im Ergebnis richtig ist, es muss auch richtig begründet sein und für jeden Verbraucher nachvollziehbar und nachprüfbar sein.

In vielen dieser Fälle (vor allem bei Gutachten für Ämter) ist ein rechtsgültiges anerkanntes Immobiliengutachten von einem qualifizierten Sachverständigen erforderlich.

Professionelle Immobilienbewertung alleine reicht nicht, auch die Bewertung von Schäden an und in Gebäuden, sowie Schimmelpilzerkennung gehört zum Standard.

Die Begutachtung einer Immobilie - einer Wohnung, ein Haus, eines bebauten oder unbebauten Grundstücks - kann aus den unterschiedlichsten Gründen erforderlich werden: Sie benötigen einen fachmännischen Rat bei Kauf oder Verkauf, ein Schiedsgutachten soll einer Erbauseinandersetzung den Zündstoff nehmen, die steuerliche Bewertung eines geerbten Grundstücks ist zu überprüfen, für eine Modernisierung möchten Sie sich mit Hilfe eines Beleihungswertgutachtens den erforderlichen finanziellen Spielraum verschaffen.

Bei Immobilien handelt es sich in der Regel um längerfristige Investitionen. Da es dabei auch um eine Menge Geld geht, steht viel auf dem Spiel. Eine gute Immobilienkaufberatung und die Immobilienbewertung eines Fachmannes sind unerlässlich. Wird auf ein Immobiliengutachten verzichtet, zahlt man einen überhöhten Preis für die Immobilie und sieht sich am Ende auch noch zusätzlichen, ungeplanten Kosten für Reparaturen oder weitere Investitionen gegenüber. Das Gegenstück dazu wäre, dass Sie mangels zuverlässiger Informationen ein Haus unter seinem Marktwert verkaufen. Holen Sie sich eine fachliche Immobilienkaufberatung ein, um am Ende nicht mit diesen Problemen konfrontiert zu werden.

 

Öffentliche Bestellung und Zertifizierung nach ISO/IEC 17024 sind gleichwertig

Die Gleichwertigkeit von öffentlicher Bestellung und Zertifizierung nach DIN ISO 17024 ist seit 2017 nun auch gerichtlich untermauert.

Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob das Gericht einen Gutachter hinzuziehen kann, der zwar nicht öffentlich bestellt, jedoch nach 17024 zertifiziert ist.

In seinem Urteil betonte das Gericht, dass die Zertifizierung nach DIN ISO 17024 einen Nachweis der Sachkunde darstellt und somit der öffentlichen Bestellung in nichts nachstehe. Der Antrag, einen Sachverständigen nicht anzuerkennen, weil er nicht öffentlich bestellt ist, wurde zurückgewiesen.

In seiner Argumentation folgerte das Gericht, dass eine fehlende öffentliche Bestellung kein Hinweis auf eine fehlende Sachkunde sei und dass ferner jedes Gericht frei in der Benennung eines geeigneten Sachverständigen sei. Laut Vorschrift in Paragraph 404 Abs.2 ZPO sei zwar ein öffentlich bestellter Sachverständiger vorzuziehen - allerdings handle es sich hierbei nur um eine Ordnungsvorschrift.

Die Beschwerde des Antragstellers gegen das Urteil wurde vom Oberlandesgericht Stuttgart mit einem Verweis auf die ZPO als nicht zulässig erklärt. Laut ZPO erfolgt die Bestimmung des Sachverständigen durch das Gericht und diese Entscheidung sei nicht anfechtbar. (ZPO 245 §404 Abs. 1 und § 490 Abs. 2). Die Entscheidung des Landgerichts Hechingen 1 OH 19/15 vom 19.07.2017 wurde somit bestätigt.

Für Sie als nach DIN ISO 17024 zertifizierter Sachverständiger bedeutet dieses Urteil, dass Sie bezüglich der Anerkennung Ihrer Qualifikation einem öffentlich bestellten Sachverständigen in jeder Hinsicht gleichzusetzen sind.

Sind für gewisse Arten von Gutachten Sachverständige öffentlich bestellt, so sollen gemäß § 404 Abs. 3 ZPO vom Gericht andere Personen nur dann gewählt werden, wenn besondere Umstände es erfordern. Die Vorschrift ist jedoch als bloße Ordnungsvorschrift auszulegen (Zöller-Greger, ZPO, § 404 Rn. 2; OLG Hamm, Urteil vom 07.06.2010 – Az. 6 U 213/08, OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.12.2012, Az. I-23 U 181/11). Dementsprechend handelt das Gericht nicht fehlerhaft, wenn es einen nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen und nicht einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragt.

Ist ein Sachverständiger zertifiziert, aber nicht öffentlich bestellt, so begründet die fehlende öffentliche Bestellung keine Vermutung für fehlende Fachkunde. Vielmehr ergibt sich die Sachkunde aus seiner Zertifizierung. Eine solche Zertifizierung, erfolgt sie nach dem Standard DIN EN ISO/IEC 17024, ist ein der öffentlichen Bestellung vergleichbarer Sachkundenachweis und diesem gleichzusetzen (LG Hechingen, Beschluss vom 19.07.2017, Az. 1 OH 19/15).

 


Wertschätzung, Wertermittlung, Immobilienbewertung, Verkehrswertberechnung etc.

Die Bewertungsstelle für im Auslands liegende Immobilien, ermittelt sachverständig den aktuellen und tatsächlichen Verkehrswert / Marktwert von einem Haus, Wohnung, Finca, Chalet, Ferienwohnung, Ferienhaus, Apartment, Appartement, Wohnhaus, Almhütte, Blockhaus, Holzhaus, Palais, Bungalow, Reihenhaus, Doppelhaus, Doppelhaushälfte, Fachwerkhaus, Villa, Strandvilla, Luxusvilla, Luxusimmobilie, Geschäftshaus, Mehrfamilienhaus, Bauernhaus, Zweifamilienhaus, Einfamilienhaus, Auslandsimmobilien, Ferienimmobilien, Eigentumswohnung, Bürogebäude, Landwirtschaftsgebäude oder einem bebauten oder unbebauten Grundstück.

Unsere Aufgabe als Sachverständiger für Immobilienbewertung ist es ein marktgerechtes und rechtssicheres Verkehrswertgutachten, oft auch als Wertgutachten, Expertise, Wertbescheinigung, Wertexpertise oder Kurzgutachten bezeichnet, für Immobilien in Spanien, Österreich, Schweiz, Italien, Frankreich, Portugal, Niederlande, England, Irland, Schottland, Kroatien, Türkei, Griechenland, Malta, Zypern, Tunesien, Marokko, Ägypten, Südafrika, Dubai, Abu Dhabi, Liechtenstein, Luxemburg, Dänemark, Schweden, Malediven, Seychellen, Thailand, Singapore, Hong Kong, Australien, USA, United States of Amerika, Amerika, Kanada, Brasilien, Argentinien, Bahamas, Bermudas, Dominikanische Republik, Karibik, Kuba, Jamaika, Cayman, Mexiko,  zu erstellen.

Die Immobilienbewertung in Spanien, Österreich, Schweiz, Italien, Frankreich, Portugal, Niederlande, England, Irland, Schottland, Kroatien, Türkei, Griechenland, Malta, Zypern, Tunesien, Marokko, Ägypten, Südafrika, Dubai, Abu Dhabi, Liechtenstein, Luxemburg, Dänemark, Schweden, Malediven, Seychellen, Thailand, Singapore, Hong Kong, Australien, USA, United States of Amerika, Amerika, Kanada, Brasilien, Argentinien, Bahamas, Bermudas, Dominikanische Republik, Kuba, Jamaika, Cayman, Mexiko, wird immer wichtiger, denn viele Deutsche haben dort Wohnimmobilien im Besitz. Diese werden nicht selten an die Nachkommen vererbt und dann wird ein Verkehrswertgutachten zur Vorlage beim Finanzamt wegen der Ermittlung der Erbschaftssteuer / Schenkungssteuer benötigt. Auch im Falle eines Immobilienkaufes oder Immobilienverkaufes ist ein neutrales Gutachten über den Wert einer Immobilie in Spanien, Österreich, Schweiz, Italien, Frankreich, Portugal, Niederlande, England, Irland, Schottland, Kroatien, Türkei, Griechenland, Malta, Zypern, Tunesien, Marokko, Ägypten, Südafrika, Dubai, Abu Dhabi, Liechtenstein, Luxemburg, Dänemark, Schweden, Malediven, Seychellen, Thailand, Singapore, Hong Kong, Australien, USA, United States of Amerika, Amerika, Kanada, Brasilien, Argentinien, Bahamas, Bermudas, Dominikanische Republik, Kuba, Jamaika, Cayman, Mexiko,  unabdingbar.  Umgangssprachlich werden auch Immobiliengutachter als Wertermittler, Wertschätzer, Gutachter, Sachverständige oder Immobilienschätzer bezeichnet. Die Grundstückspreise Spanien, Österreich, Schweiz, Italien, Frankreich, Portugal, Niederlande, England, Irland, Schottland, Kroatien, Türkei, Griechenland, Malta, Zypern, Tunesien, Marokko, Ägypten, Südafrika, Dubai, Abu Dhabi, Liechtenstein, Luxemburg, Dänemark, Schweden, Malediven, Seychellen, Thailand, Singapore, Hong Kong, Australien, USA, United States of Amerika, Amerika, Kanada, Brasilien, Argentinien, Bahamas, Bermudas, Dominikanische Republik, Kuba, Jamaika, Cayman, Mexiko, differieren erheblich, daher ist bei jedem Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Spanien, Österreich, Schweiz, Italien, Frankreich, Portugal, Niederlande, England, Irland, Schottland, Kroatien, Türkei, Griechenland, Malta, Zypern, Tunesien, Marokko, Ägypten, Südafrika, Dubai, Abu Dhabi, Liechtenstein, Luxemburg, Dänemark, Schweden, Malediven, Seychellen, Thailand, Singapore, Hong Kong, Australien, USA, United States of Amerika, Amerika, Kanada, Brasilien, Argentinien, Bahamas, Bermudas, Dominikanische Republik, Kuba, Jamaika, Cayman, Mexiko,  ein Sachverständigengutachten sinnvoll. Auch Online Bewertungen sind möglich.