Deutscher Gutachter für Wertermittlung von weltweiten Immobilien

Ehrenkodex vom Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V.

Ehrenkodex

Als Mitglied des Bundesverbands Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter BDSF e.V. verpflichte ich mich, bei meiner Arbeit als Sachverständiger die Regelungen dieses Ehrenkodex nach bestem Wissen und Gewissen einzuhalten, um dadurch mein Ansehen und das seriöse und hohe Ansehen unseres Verbands und des Berufsstands der Sachverständigen zu fördern.

 

Mit meiner Unterschrift verpflichte ich mich dazu fortan:

Unabhängigkeit und Neutralität

  • alle Gesetze, Verordnungen und allgemein anerkannte gesellschaftliche Regeln einzuhalten
  • bei allen Handlungen und Entscheidungen Unabhängigkeit und Neutralität zu wahren
  • schriftliche und mündliche Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen zu erstellen
  • private und geschäftliche Handlungen zu trennen, insbesondere keine Aufträge anzunehmen, durch die ein Beteiligter oder ein naher Angehöriger einen persönlichen Vorteil erlangen könnte
  • Abstand von jeder Beauftragung zu nehmen, wenn dadurch Interessenkonflikte entstehen könnten
  • Abhängigkeiten von Auftraggebern zu vermeiden, oder – soweit dies nicht möglich ist – diese gegenüber Dritten offenzulegen
  • keine Vergünstigungen in Form von Geld-, Sachzuwendungen oder Dienstleistungen anzunehmen, wenn dadurch der Verdacht einer Befangenheit entstehen könnte
  • keine Geschenke oder Vorteile anzunehmen, die in eine verpflichtende Abhängigkeit führen könnten

Umgang mit Informationen und Daten

  • auftrags- und personenbezogene Informationen und Daten mit besonderer Sorgfalt und Vertraulichkeit zu behandeln und die gesetzlichen Datenschutzrichtlinien einzuhalten
  • vertrauliche Informationen und sensible Daten nicht an Dritte weiterzugeben, sofern keine gesetzliche Pflicht hierzu besteht
  • Informationen über Aufträge und dienstliche Aktivitäten weder für eigene Zwecke noch im Interesse Dritter zu nutzen, zu verraten oder zu vermarkten
  • Gebühren, Konditionen und Abläufen stets transparent offenzulegen und Auftraggebern, sowie berechtigten Dritten bei Bedarf darüber Auskünfte zu erteilen
  • Informationspflichten gegenüber Auftraggebern und Behörden nachzukommen

Auftragsabwicklung und Qualitätssicherung

  • Handlungen und Entscheidungen zielorientiert auf die seriöse Erledigung eines jeden Auftrags auszurichten und stets die umfassende Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung anzustreben
  • meinen Wissensstand stets aktuell zu halten
  • jeden Auftrag vor der Annahme zu prüfen und Aufträge nur dann anzunehmen, wenn die entsprechende Erfahrung und Sachkunde vorliegt
  • Aufträge stets schriftlich zu fixieren und getroffene Vereinbarungen transparent zu kommunizieren
  • persönliche Leistungen in regelmäßigen Abständen zu bewerten und bei Bedarf Maßnahmen einzuleiten, um eine kontinuierliche Verbesserung zu gewährleisten
  • die eigene Entscheidungsfreiheit in der Durchführung dienstlicher Aufgaben stets zu gewährleisten
  • nicht in unfairer oder unlauterer Weise am Markt aufzutreten und zu werben
  • das Ansehen des Berufsstandes und des Bundesverbands nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.

 

 

 


Ehrenkodex für den Sachverständigen für Immobilienbewertung

Als Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken im Ausland, fühle ich mich in Anlehnung an die Verhaltensregeln, die durch die Muster –Sachverständigenverordnung (SVO) des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige in der jeweils gültigen Fassung vorgegeben wird, verpflichtet.

Das Gutachten stehen unter der Prämisse einer:
• weisungsfreien
• unabhängigen
• gewissenhaften und
• unparteiischen Aufgabenerfüllung im Sinne des § 8 SVO.

 

Die Pflichten der Sachverständigen sind demnach im Wesentlichen:

Persönliche Aufgabenerfüllung: Ich erstatte Gutachten in persönlicher Aufgabenerfüllung und unter sorgfältiger Auswahl und Überwachung von Hilfskräften zur Vorbereitung von Gutachten (§ 9 SVO). Soweit Leistungen gemeinsam erbracht werden, wird dies im Gutachten detailliert kenntlich gemacht (§11 SVO).

Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht: Ich führe über meine Leistungen entsprechende Aufzeichnungen und bewahre diese, neben einem Gutachtenexemplar, pflichtgemäß für mindestens 10 Jahre auf. (§ 13 SVO)

Schweigepflicht: Meine Mandanten genießen volle Diskretion. Kenntnisse, die ich während der Tätigkeit erlange, unterliegen der Schweigepflicht und dienen nicht zur Verwertung der Interessen des Sachverständigen oder Interessen Dritter. (§ 15 SVO).

Fortbildungspflicht und Erfahrungsaustausch: Das Wissen und die Erfahrungen der Immobilien-Sachverständigen müssen regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht werden. Diesbezüglich besitzen die regelmäßige Fortbildung und der Erfahrungsaustausch oberste Priorität. (§ 16 SVO).