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Das Grundbuch in KANADA

Trotz der Verschiedenheiten der Rechtssysteme zwischen Deutschland und Kanada, besteht grundsätzliche Vergleichbarkeit darin, dass auch in Kanada die Registrierung der beurkundeten Grundstückskaufverträge beim Grundbuchamt (Registry Office) erforderlich ist.

Es bestehen aber Unterschiede zwischen dem kanadischen und deutschen Grundbuchrecht und Grundbuchsystem. Der nichtansässige Investor sollte daher bereits vor Abschluss eines Kaufvertrages bzw. unbedingt vor Unterzeichnung der beim Grundbuchamt vorzulegenden privatschriftlichen Urkunde (Transfer of Title oder Deed) den Title von einem Rechtsanwalt in Kanada, durch Einsichtnahme in das Grundbuch (Land Register) überprüfen lassen. Wegen des auch hier herrschenden Gutglaubensschutzes ist davon auszugehen, dass alle Belastungen, die auf dem Grundstück ruhen, im Grundbuch eingetragen sind. Der Käufer kann somit durch einen Blick ins Grundbuch die Angaben des Verkäufers überprüfen.

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