Verkehrswertermittlung von unbebauten Grundstücken
Die Verkehrswertermittlung von Grundstücken im internationalen, weltweiten Ausland wird immer wichtiger, da viele Deutsche im Ausland Immobilien besitzen. Die Grundstücke, Seegrundstücke, Strandgrundstücke etc im Ausland werden dann vererbt, verkauft, verschenkt oder auf ihren tatsächlichen Verkehrswert bewertet, so dass der Eigentümer der Immobilie einen tatsächlichen Überblick über sein Immobilienvermögen bekommt.
Was ist der Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie?
"Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."
Eine Verkehrswertermittlung von Grundstücken, aber auch anderen Immobilienarten, wie Haus, Villa, Finca, Blockhaus, Chalet, Schloss, Penthaus, Ferienhaus, im Ausland sollte von einem neutralen Immobiliengutachter erfolgen, denn nur so ist gewährleistet, dass sich hinter der Verkehrswertermittlung der betreffenden Immobilie kein provisionsorientierter Hintergrund befindet, der den Verkehrswert des Grundstücks unnötig verändert.
Sie benötigen eine neutrale, rechtssichere und unabhängige Verkehrswertermittlung eines Grundstücks im Ausland, wie z.B. in Spanien, Österreich, Schweiz, Italien, Frankreich, Portugal, Griechenland, Türkei, Kroatien, Niederlande, Dänemark, Schweden, Malta, Zypern, Großbritannien, USA, Kanada, Mexiko, Brasilien, Argentinien, Bahamas, Bermudas, Karibik, Dubai, Südafrika, Malediven, Thailand, Singapore oder Australien?
Fordern Sie jetzt Ihre neutrale Verkehrswertermittlung durch einen Immobiliengutachter für unbebaute Grundstücke an!
Professionelle und neutrale Verkehrswertermittlung von Auslandsimmobilien.
Immobiliengutachten sind von zentraler Bedeutung für den Kauf oder Verkauf einer Immobilie. In den letzten Jahren kamen aber immer mehr Gründe bzw. Anlässe für die Notwendigkeit von einem neutralen und rechtssicheren Verkehrswertgutachten hinzu, diese sind z.B. bei Scheidung, Ermittlung von Zugewinn, Vererbung, Nachlass, Erbschafssteuerberechnung, Schenkungssteuerberechnung, Vorlage bei Gericht, Vorlage bei Finanzamt, Vorlage bei Pflegekasse, Nachlassgericht, Amtsgericht, Vormundschaftsgericht oder sonstigen Behörden.
Mit geschultem Auge beurteilen Immobiliengutachter den Zustand einer Immobilie und ermitteln im Rahmen von einem Immobiliengutachten den Immobilienwert, Marktwert oder Verkehrswert. Auch Behörden, Gerichte und Versicherungen stützen sich bei ihren Entscheidungen häufig auf Immobiliengutachten. Und bei Streitigkeiten, etwa im Zusammenhang mit einer Scheidung, stellen Immobiliengutachten eine wichtige Entscheidungsgrundlage dar. Hierzu wird die Immobilie gründlich auf den Prüfstand gestellt und die individuellen Merkmale wie Lage, Größe und Ausstattung ausgewertet. In die Berechnung des Immobilienwertes wird schließlich noch die aktuelle Marktlage mit einbezogen, indem unter anderen die Verkaufsdaten vergleichbarer Objekte berücksichtigt werden.