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Das Grundbuch in den USA

Statt eines Grundbuchs gibt es in den Vereinigten Staaten in den jeweiligen Bezirken Landregister. Dies sind reine Archive, in denen Abschriften der Grundstücksübertragungsurkunden ohne rechtliche Prüfung in zeitlicher Reihenfolge aufbewahrt werden. Aufgelistet sind sie in einem Index meist nur nach dem Veräußerer- und Käufernamen, selten auch nach Grundstücken. Anders als in Deutschland ist die Eintragung im Landregister keine zwingende Voraussetzung für die Wirksamkeit der Grundstücksveräußerung.

Das Fehlen eines Grundbuchs hat erhebliche Konsequenzen für den Grundstückskauf: Die Dokumentation im Landregister gibt keine verlässliche Aussage darüber, ob der Veräußerer tatsächlich berechtigt ist, über das Grundstück zu verfügen. Man kann sich also nicht auf die Richtigkeit der letzten Eintragung verlassen. Es ist rechtlich nicht ausgeschlossen, dass es Eigentum außerhalb des Landregisters gibt und der Verkäufer deshalb nicht der tatsächliche Eigentümer des Grundstücks ist. Auch die Lastenfreiheit des Grundstücks ist nicht sichergestellt.

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