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Das Grundbuch in PORTUGAL

Das portugiesische Grundbuch (Registo Predial)

Die Grundbücher werden von Grundbuchpflegern bei den Grundbuchämtern geführt, die dem Instituto dos Registos e do Notariado (Institut für Register- und Notariatswesen) angeschlossen sind. Solche Ämter gibt es in allen Landesteilen und in jedem Gemeindeverband (Município), doch beschränkt sich ihre Zuständigkeit nicht auf den jeweiligen geografischen Bereich, sondern erstreckt sich auf sämtliche Immobilien in Portugal. Zweck des Grundbuchs ist es, die Grundstücksverhältnisse ersichtlich zu machen und eine sichere Grundlage für den Grundstücksverkehr zu schaffen. Seit dem 21. Juli 2008 ist die Eintragung von Grundstücksrechten obligatorisch.

Die Eintragung ins Grundbuch begründet die Vermutung der Richtigkeit, d. h. es wird vermutet, dass demjenigen, für den ein Recht eingetragen ist, dieses Recht unter den im Grundbuch festgelegten Bedingungen auch wirklich zusteht.

 

Eintragungspflichtige Sachverhalte:

  • a) Begründung, Anerkennung, Erwerb oder Änderung von Eigentums- und Nießbrauchsrechten, Nutzungs- und Wohnrechten, Erbbaurechten oder Grunddienstbarkeiten;
  • b) Begründung oder Änderung von Wohnungs- oder Etageneigentum (propriedade horizontal) und von Teilnutzungsrechten;
  • c) Annullierung (convenções anuláveis) oder Aufhebung (convenções resolúveis) der in Absatz a) genannten Rechte;
  • d) Grundstücksänderungen infolge von Parzellierung, Erwerb von Miteigentum und Reparzellierung sowie damit zusammenhängende Änderungen;
  • e) bloße Besitzausübung;
  • d) Vorvertrag zur Veräußerung (alienação) oder Belastung (oneração), Vereinbarungen zum Vorkaufsrecht (pactos de preferência) und testamentarische Verfügungen, sofern sie in Kraft getreten sind, sowie Begründung diesbezüglicher Vertragsverhältnisse;
  • g) Überlassung (cessão) an Gläubiger:
  • h) Hypotheken, diesbezügliche Übertragungen oder Änderungen, Übertragung der Rangordnung des betreffenden Eintrags, Bestellung eines Immobiliar-Nutzpfands (consignação de rendimentos);
  • i) Übertragung von Krediten, die durch eine Hypothek oder ein Immobiliar- Nutzpfand besichert sind, wenn die Übertragung der Sicherheit erforderlich ist;
  • j) Abtretung von Immobilien zur Besicherung versicherungstechnischer Rückstellungen sowie zur Besicherung von Arbeitgeberpflichten;
  • l) Finanzierungsleasing und diesbezügliche Übertragungen;
  • m) Verpachtung über einen Zeitraum von mehr als sechs Jahren sowie Übertragungen oder Unterverpachtungen, ausgenommen Landpacht;
  • n) Pfändung und Insolvenzerklärung;
  • o) Verpfändung, Pfändung, einstweilige Sicherungsmaßnahmen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen im Falle von Vermögenswerten, die durch eine Hypothek oder ein Immobiliar-Nutzpfand besichert sind, sowie andere Akte oder Maßnahmen, die sich auf diese Vermögenswerte auswirken;
  • p) Begründung einer „Apanage“ (apanágio) und diesbezügliche Änderungen;
  • q) Belastung (ónus) einer Reduzierung von Schenkungen (redução das doações), die wiederherzustellen sind;
  • r) Belastung von Einrichtungen des sozialen Wohnungsbaus (casa de renda limitada) oder von Einnahmen aus solchen Gebäuden;
  • s) Belastung durch Leibrenten im Falle landwirtschaftlicher Förderung;
  • t) Verzicht auf Entschädigung (im Falle der Enteignung) für Wertsteigerungen durch bauliche Maßnahmen an Immobilien, die an Nationalstraßengrundstücken liegen oder von kommunalen Entwicklungsplänen betroffen sind;
  • u) sonstige Beschränkungen des Eigentumsrechts, sonstige Belastungen und sonstige eintragungspflichtige Sachverhalte;
  • v) Abtretung von Immobilien an die öffentliche Hand sowie Übertragung, wenn eine Hypothek auf das abgetretene Recht einzutragen ist;
  • x) Sachverhalte im Zusammenhang mit dem Erlöschen eingetragener Rechte oder Belastungen;
  • z) Genehmigung touristischer Nutzung und diesbezügliche Änderungen.